Die Rechtsabteilung im Rathaus ist nicht nur dazu da, der Stadtverwaltung mit präzisen rechtlichen Bewertungen zur Seite zu stehen, auch die ehrenamtlichen Stadträte sollten sich darauf verlassen können, dass man das Handwerk dort beherrscht. Zum wiederholten Male mussten wir Zeuge einer freihändigen Rechtsauslegung am Hofe Steffens werden. Neulich hatte ich einen Antrag auf Absetzung der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung "Hauptstraße 52/historischer Fund" beantragt, da nach §34 Gemeindeordnung nicht fristgerecht geladen wurde. Mir ging es darum, "das Recht der Stadträte auf ausreichende Information über den zu beratenden Sachverhalt zu wahren." So viel kann ich verraten: OB Steffens bügelte den Antrag als "scheinheilig" ab. Mit der gleichen Selbstherrlichkeit, verkürzt im Hoppla-Hopp-Verfahren laden zu können, holte sich der Freiburger OB eine Woche später eine blutige Nase. Unsere AfD-Stadtratskollegen dort ließen sich das nicht bieten und zogen vor Gericht. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim fand das Anliegen nicht scheinheilig, sondern berechtigt. Dass man sich solche rechtlichen Schritte überlegen muss, finde ich schade. Das sollte nicht der Umgang sein. Aber diese L'etat-c'est-moi-(der-Staat-bin-ich) Mentalität muss ein Ende haben. Ist ja nicht das erste Mal. Zu der befremdlichen Auslegungspraxis gehören auch nichtöffentliche Sitzungen, die öffentlich sein müssten, wie zu Beginn der Legislatur oder der Versuch AfD-Veranstaltungen in öffentlichen Hallen übers Mietrecht auszuhebeln, obgleich es da höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Können mit dem Hinweis auf die VGH-Entscheidung zur Ladung in Freiburg unsere Beschlüsse der nicht fristgerecht geladenen Sitzung gekippt werden? Die Rechtsabteilung im Rathaus frage ich jetzt mal nicht.