Es ist jetzt ziemlich genau ein Jahr her, als im Verkehrsausschuss festgeklopft wurde, dass die Zeller Straße zur Fahrradstraße werden soll. Ich weiß noch, wie es dazu kommen konnte, dass auch wir als AfD das - wenn auch mit Bauchgrimmen - mit abgenickt haben. Es war mehr oder weniger das kleinere Übel als Kompromiss.
Zuvor war eine ganze Latte an Straßennamen genannt worden, die die üblichen Verdächtigen am liebsten gleich alle in Fahrradstraßen umgewandelt hätten.Im Ausschuss bekamen wir von der städtischen Verkehrsabteilung noch begeistert vorgetragen, wie überwältigend die positiven Bewertungen bei der sogenannten Mitbeteiligung gewesen sind. Wie diese im Detail gelaufen ist, weiß ich nicht, kann mir aber lebhaft vorstellen, wie die Kavallerie des ADFC und von Rückenwind sämtliche Truppen zusammengezogen haben, um ihre Zustimmungsattacken zum richtigen Zeitpunkt reiten zu können.
Durch diese Basisdemokratie-Simulation sollte eine breite Legitimation der Fahrradstraße suggeriert werden. Nur: so einfach ist es wohl doch nicht. Betroffene Anwohner, die sich in der Sache übergangen fühlen, haben mich draufgelupft, dass man eine Fahrradstraße nicht gerade einfach so bauen kann. "Vor der Einrichtung von Fahrradstraßen ist gemäß VwV-StVO (Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung) zu prüfen, ob der Radverkehr die VORHERRSCHENDE Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist." Dieser Satz ist im Heft Nr.5 der Fachzeitschrift "Straßenverkehrstechnik 2019" zu lesen und stammt - wer hätte es geahnt - von unserem Offenburger Verkehrschef Thilo Becker.
An irgendwelche exakten Verkehrszählungen oder sonstiges aussagekräftiges Zahlenmaterial, was gesetzlich ja gefordert ist, kann ich mich beim besten Willen nicht erinnern. In Zeiten, in denen nicht genehmigte Gartenhütten reihenweise auf Geheiß der Stadtverwaltung zurückgebaut werden, wäre es nicht schlecht, könnten wir auch bei der Errichtung von Fahrradstraßen Recht und Gesetz einhalten. Da bleiben wir dran, da werden wir nachfassen!