Geldstrafe für Beleidigung an AfD-Stadtrat

KV-ORTENAU - 07.05.2018

Persönliche Stellungnahme von Taras Maygutiak (Stadtrat der AfD im Gemeinderat Offenburg):

Ein paar Worte zum Beleidigungsprozess heute morgen vor dem AG Offenburg

Persönlich kann ich mit dem Begriff "Arschloch" wenig anfangen, andere offenbar schon. Auf jeden Fall hatte sich ein E. aus Offenburg bemüßigt gefühlt, mich als solches zu beleidigen. Beim juristischen Nachspiel vor dem Amtsgericht Offenburg bekam er dafür heute eine auf die Mütze. Gut so. Die Vorsitzende folgte damit der Staatsanwältin, die in ihrem Plädoyer für die Beleidigung eine Strafe von 15 Tagessätzen zu 25 Euro gefordert hatte.

Stein des Anstoßes war ein öffentlicher Facebook-Post des Guten gewesen, in dem er mich als "AfD-Unmensch", "Hetzer", "menschenverachtendes Arschloch" und "Pack wie Sie" bezeichnet hatte. Am 21. August des vergangenen Jahres  bekam ich in Form eines Screenshots Kenntnis von den ausfälligen Verbalinjurien.
Sollte ich den Herrn anzeigen? Ist normal weniger meine Art, die ohnehin viel beschäftigte Polizei mit zusätzlicher Arbeit zu belasten. Bei einem Prozess gegen einen AfD-Kameraden vor dem Amtsgericht Gengenbach, bei dem derselbe E. aus Offenburg selbst eine Anzeige wegen Beleidigung erstattet hatte, reifte jedoch die Entscheidung meinerseits einen Strafantrag zu stellen. Nicht zuletzt aus einem einzigen Grunde: nach der Verhandlung, bei der ich als Zuschauer zugegen war, ließ es sich E. nicht nehmen, zwei Kameraden und mich vor dem Gerichtsgebäude aus dem fahrenden Auto heraus mit dem ausgestreckten Mittelfinger zu beleidigen. Wir stellten auf dem Fuße einen Strafantrag beim Polizeiposten Gengenbach, die Staatsanwaltschaft sah es aber nicht als nötig an, wegen drei AfD-Leuten Ermittlungen aufzunehmen. Sei's drum. Geschenkt.
Ich beschloss auf diese Unverschämtheit hin, nun einen Strafantrag in Sachen Screenshot bei der Polizei Offenburg zu stellen. Am 20. November reichte ich den schriftlichen Strafantrag einen Tag vor Fristende beim Polizeirevier Offenburg ein.

18. Dezember, Post von der Staatsanwaltschaft. Man teilte mir mit, das Ermittlungsverfahren sei eingestellt, da ich den Strafantrag angeblich nicht fristgerecht eingereicht hätte.

Am 20. Dezember reichte ich schriftlich Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens ein. Dem Schreiben legte ich die Kopie des Fax-Sendeberichts bei. Zwar hatte ich den Strafantrag persönlich abgegeben, da die Vorsicht aber bekanntlich die Mutter der Porzelankiste ist, hatte ich glücklicherweise nicht versäumt, denselben auch vorab per Fax ans Polizeirevier zu senden.

Es folgte Neujahrspost am 3. Januar von der Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen seien wieder aufgenommen. Heute nun die Verhandlung.

Er habe mich nicht beleidigen wollen, behauptete der linksgrüne E. heute der Vorsitzenden ins Gesicht. Wer von der Mittelfinger-Aktion des E. in Gengenbach wusste, war klar, dass das pure Heuchelei war. Strafmaß drücken, zumal man nach der Verlesung des Vorstrafenregisters davon ausgehen konnte, dass es mit der Rechtstreue des Angeklagten nicht unbedingt zwingend weit her sein muss.

Sein Verteidiger, der ehemalige CDU-Baubürgermeister Dieter Eckert, legte sich für den linksgrünen Mandanten mächtig ins Zeugs. Dazu hatte er einfach ein paar Screenshots meiner Facebook-Chronik mit kernigen Wahlkampf-Rhetorik-Posts gefertigt und versuchte mit politischen Inhalten die rechtlich relevante Arschloch-Beleidigung zu kaschieren. Dass ich einer von den ganz Schlimmen sei, machte der Rechtsanwalt auch daran fest, dass er mich im August des vergangenen Jahres bei der Demo mit Jürgen Elsässer in der Offenburger Innenstadt höchstselbst als Teilnehmer gesichtet habe. Die Botschaft, die aus dem Nebelkerzenrauch aufsteigen sollte: Hier die hässliche, dämonenhafte und geschichtsvergessene Fratze des Bösen, da die tief menschlich saubere, von Moral durchdrungene Inkarnation des Guten. Wegen der Posts habe sich E. zu der Beleidigung hinreißen lassen.
Bei der Wahl zwischen Säbel und Florett packte ich ja regelmäßig den Säbel aus, da müsse ich solche Beleidigungen  hinnehmen, meinte Eckert.....hhmm

Ich lasse heute einmal Säbel und Florett stecken, sage es mal in Watte: unsauber gearbeitet - mindestens.
Weshalb?
- sämtliche Screenshots meiner Chronik, mit denen das Gerichtspublikum unterhalten wurde, stammten allesamt von Posts, die nach (!) der schriftlichen Beleidigung des E. entstanden waren.
- während meine politischen Mitstreiter im August des vergangenen Jahres mit dem Publizisten Jürgen Elsässer eine Demo abhielten, war ich nachweislich in den höheren Gebirgszügen der Brenta-Gruppe in den Dolomiten unterwegs. .... Er habe mich selbst gesehen bei der Demo....
hier eine Frage an die Juristen unter den geneigten Lesern: kann oder muss man nicht Vorsatz unterstellen, wenn ein Rechtsanwalt vor Gericht falsche Aussagen macht? Das interessiert mich brennend.

Ursprünglich wollte ich noch das Vorstrafenregister des E. aus Offenburg ausmosten. Ich will ihm allerdings in seiner Karriere als Lokalpolitiker keine Steine in den Weg legen, will er doch für die Grünen bei den Gemeinderatswahlen 2019 auf die Liste.

So bleibt mir nur eine allgemeine Bemerkung zu Straftaten:
Liebe Kinder, hinterzieht keine Steuern, auch nicht zweimal. Und: Autofahren und Bier trinken passt nicht zusammen - selbst wenn es selbst gebraut sein sollte.

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