Demokratiestärkungsgesetz der AfD Baden-Württemberg

KV-ORTENAU - 03.03.2018

Eine maßgebliche Stärkung der direkten Demokratie in Baden-Württemberg strebt der wegweisende Verfassungsänderungsantrag an, den der Fraktionsvorsitzende der AfD, Bernd Gögel, und sein Stellvertreter Emil Sänze heute auf einer Pressekonferenz im Bürger- und Medienzentrum des Landtags in Stuttgart vorstellten. Am gestrigen Dienstag offiziell eingereicht, sieht das „Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie in der Verfassung des Landes Baden-Württemberg“ – kurz „Demokratiestärkungsgesetz“ – drei Säulen vor, um dem Volk als eigentlichem Souverän des demokratischen Staates die Macht in die eigenen Hände zurückzugeben und die traditionell starke direktdemokratische Tradition von Baden, Württemberg und Hohenzollern wieder zu beleben.

Baden-Württembergischer Weg zu mehr direkter Demokratie mit drei stabilen Säulen

Zum einen werden die Quoren zur Erzwingung von Volksabstimmungen und Referenden drastisch herabgesetzt, und zwar von bisher zehn Prozent der Wahlberechtigten auf ein Prozent. Zudem werden neben fakultativen Referenden, die vom Volk ausgelöst werden können, auch verpflichtende Referenden eingeführt, die die Landesregierung bei Verfassungsänderungen oder bei Gesetzen und Staatsverträgen abhalten muss, die ein Prozent des Staatshaushaltes überschreiten. Die dritte Säule verlangt, dass anders als derzeit in der Landesverfassung verankert keine thematische Limitierung bei Referenden und Volksabstimmungen mehr erfolgen darf und zukünftig auch fiskalpolitische Entscheidungen Gegenstand von Referenden sein können. Fakultative Volksabstimmungen müssen abgehalten werden, wenn zehn Prozent der Gemeinden oder 1 Prozent der Wahlberechtigten – also nach jetzigem Stand etwa 77.000 Unterzeichner – es verlangen, ein Antrag auf ein Volksbegehren benötigt ein Zehntel, also 0,1 Prozent oder 7700 Unterzeichner! Dadurch wird es den Bürgern zukünftig möglich sein wird, beispielsweise bei Großprojekten wie „Stuttgart 21“ ein gewichtiges und vor allem auch verbindliches Wort mitzureden – und das nicht erst im Nachhinein, wenn das Parlament derartige Milliardeninvestitionen bereits beschlossen hat. Darüber hinaus sieht das „Demokratiestärkungsgesetz“ eine deutliche Verlängerung der Sammlungsfristen auf sechs Monate bei amtlicher und neun Monate bei freier Sammlung sowie eine Reduzierung auf eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen vor.

„Alle Macht geht vom Volke aus!“

Bereits mit ihrer Gründung vor knapp fünf Jahren hat sich die Alternative für Deutschland als einzige wahre Verfassungspartei der Bundesrepublik Deutschland das Thema „Direkte Demokratie“ auf die Fahnen geschrieben und für eine deutliche Ausweitung der Bürgerbeteiligung eingesetzt, unterstreicht Fraktionsvorsitzender Bernd Gögel: „Direkte Demokratie ist zu wichtig, um sie der Parteipolitik zu überlassen! Dass alle Macht vom Volk ausgeht und sowohl durch Wahlen als auch durch Abstimmungen ausgeübt wird, legen sowohl Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes und Wortlaut Artikel 25 Absatz 1 der baden-württembergischen Landesverfassung fest“, betont der AfD-Spitzenpolitiker. „Doch die vorhandenen Elemente der direkten Demokratie sind verkümmert und ineffektiv. Was wir gegenwärtig vorfinden, ist ein erstarrter Parteienstaat, in dem wesentliche Entscheidungen wie die Öffnung der Grenzen durch Angela Merkel nicht im Parlament stattfinden oder nicht das Wahlergebnis widerspiegeln, wie die momentane Kungelei um die eigentlich abgewählte Große Koalition aus CDU, CSU und SPD mehr als eindrucksvoll unter Beweis stellt.“ Für Volksbegehren, Volkabstimmungen und Volksanträge – wie sie die Landesverfassung auch jetzt schon vorsieht – sei ein Quorum von zehn Prozent der Wahlberechtigten und eine Zustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten deutlich zu hoch, während die Sammlungsfristen zu niedrig angesetzt sind, so Emil Sänze. Zudem werden zentrale Themen wie Haushalt, Abgaben und Besoldung von vornherein ausgeschlossen. 

Entwurf Demokratiestärkungsgesetz

 

 
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